Die Entscheidung des Preisgerichts stieß bei Erzbischof Josef Kardinal Frings, dem Bauherrn der Anlage, auf Ablehnung. Seinen während einer Audienz am 10. September 1963 geäußerten Standpunkt hat der Diözesanbaumeister Wilhelm Schlombs in einer Aktennotiz dokumentiert: „Das Ergebnis des Wettbewerbs hat Eminenz enttäuscht, da (...) noch keine Lösung gefunden ist, die als plastischer Baukörper bzw. als Bild und Zeichen einer Wallfahrtskirche befriedigt. Eminenz erklärte, unter diesen Gesichtspunkten sich nicht für die Durchführung eines Entwurfs – ganz besonders nicht des ersten (Faber) – entschließen zu können. Der Unterzeichner (Wilhelm Schlombs, K.K.) brachte zum Ausdruck, dass das außergewöhnliche Ergebnis des Wettbewerbs für die Kathedrale in Tokio eine große Ausnahme sei und uns alle etwas verwöhnt habe. (...) Es könnte daher empfohlen werden, vier oder fünf Architekten zu einer zweiten Bearbeitung aufzufordern, bei der gerade auf die Beachtung der örtlichen und landschaftlichen Gegebenheiten und die Bedeutung einer Bild und Zeichen einer Wallfahrtskirche gerecht werdenden Lösung hingewiesen werden müsste (...)“. (28)

Auf diesen Wunsch des Bauherrn hin wurden die drei Preisträger, Gottfried Böhm und aus nicht mehr nachvollziehbaren Gründen auch noch Josef Lehmbrock um die Überarbeitung ihrer Entwürfe gebeten. (29) Bei der darauffolgenden Tagung am 12. März 1964 kam das Preisgericht zur Auffassung, dass Kurt Faber sowie Alexander von Branca ihre Entwürfe durch die Überarbeitung verschlechtert und Josef Lehmbrock sowie Joachim und Margret Schürmann keine entscheidenden Verbesserungen erzielt hätten. Dagegen erschien der überarbeitete Entwurf von Gottfried Böhm in einem völlig neuen Licht. Dieser hatte sein städtebauliches Grundkonzept und seine Formensprache aus freien Polygonen beibehalten. Allerdings wurde die „vorbereitende Raumfolge, die den Wallfahrer stufenweise zum Höhepunkt leitet“, nun als entscheidender Wert betrachtet. (30)

Der überarbeitete Entwurf von Gottfried Böhm profitierte von der Reduzierung des Programms der Kirche auf 800 Sitzplätze und 2200 Stehplätze, vor allem aber von der Veränderung des Kirchengrundrisses von einem Zentralraum zu einem zentralisierten Längsraum. (31) Mit dieser Maßnahme konnten die südlichen Klosterflügel erhalten bleiben, wodurch sich die Masse der neu zu errichtenden Nebenbauten verringerte. Diese legte Gottfried Böhm auf die Ostseite des Pilgerweges, so dass das Kloster, wie vom Bauherrn gewünscht, vom Pilgerbetrieb ungestört blieb. (32) (Abb. 7 u. 8)

Der Grundriss der Kirche hat in der überarbeiteten Fassung eine Stützenstellung, die den Innenraum in ein Mittelschiff und ringsum anschließenden Seitenschiffe gliedert, die als Zirkulationszone dienen. Letztere hat auch eine dritte Dimension, indem sie dem Gelände folgt: mit der Beichtkirche im Untergeschoss auf der Ostseite und, gegenüber auf der Westseite, mit den Emporen, so dass jeweils ein unmittelbarer Ausgang ins Freie möglich ist.

Das Mittelschiff wird vorne am Altar und hinten am Eingang jeweils durch einen Vierachtelschluss gebildet, wobei beide durch eine Raute miteinander verbunden sind. Auf der Westseite sollte das Gebäude durch drei Seitenkapellen und im Altarbereich durch drei Apsiden ausgeweitet werden. Das Mittelschiff findet seinen Ausdruck nach außen im Hauptdach, das nun aus drei Pyramidendächern besteht, die entsprechend dem Grundrissbereich, den sie überdecken, gefaltet und ineinander verschränkt sind. Die Sakraments- und die Gnadenkapelle treten jeweils als nahezu geschlossene Baukörper aus dem Kirchenbau hervor und haben wie die Apsiden und Seitenkapellen eigene Dächer. Der Kirchturm sollte jenseits der Löher Straße frei stehend errichtet werden.

Das Preisgericht empfahl dem Bauherrn nun den überarbeiteten Entwurf von Gottfried Böhm zur Ausführung. Dies geschah mit dem Zusatz: „Wesentlich ist dabei, dass die vom Verfasser vorgeschlagene Bebauung des Wallfahrtsweges von vornherein in seiner Gesamtheit realisiert wird.“ Allerdings behielt sich Erzbischof Josef Kardinal Frings das letzte Wort in dieser Angelegenheit vor. Er ließ sich zwei Wochen nach der Urteilsbildung des Preisgerichts am 24. März 1964 die überarbeiteten Entwürfe von seinem Diözesanbaumeister Wilhelm Schloms erläutern und befand: „Ich möchte mich für den Entwurf von Professor Böhm entscheiden.“ (33)

mariendom kiem abb 07Abb. 7) Wallfahrtskirche Velbert-Neviges, Wettbewerbe 1963 und 1964

mariendom kiem abb 08Abb. 8) Wallfahrtskirche Velbert-Neviges. Entwicklung des Grundrisses: Wettbewerbe 1963, 1964 und ausgeführte Version

 

 

 

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